Notbetreuung ab 04. Januar 2021
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 04. 01.2021 wir es vorerst nur eine Notbetreuung in der Schule geben.
Ich erhielt heute dazu die wichtigen Informationen, die ich an Sie weiterleite.
In der Anlage 1 sind die §§ 17 und 18 der Eindämmungsverordnung enthalten
und die Anlage 2 ist der Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung. Dort
ist auf Seite 2 genau erläutert, wer Anspruch auf die Notbetreuung hat.
Ich informiere Sie nach dem Jahreswechsel am 02.01.2021 nochmal ganz
genau, wie es mit der Schule und Notbetreuung weiter geht.
Jetzt wünsche ich uns allen erstmal ein schönes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch in das neue Jahr.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Infoschreiben-Regelungen-ab-4.1.2021.pdf (888 Downloads )
Anlage-Auszug-Verordnungstext-§§-17-18.pdf (749 Downloads )
Anlage-Musterantrag-Notbetreuung.pdf (875 Downloads )
Gruss.jpg (768 Downloads )
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kreusch