Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

zur Anmeldung

Wir haben meist im Februar einen „Tag der offenen Tür“, und diesem Tag kann man sich die Schule anschauen und gleichzeitig mit Kind anmelden, sollte dieser Termin nicht möglich sein geht das in der Zeit ….

Inhalt des Toggles hier rein

zu Krankheiten und schnellen Kontakt

Sollten Sie die Schule oder Ihr Kind während der Unterrichtszeit erreichen müssen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.

Die Nachmittagsbetreuung hat ein eigenes Telefon. Beide Telefonnummern erfahren Sie auf der Seite Kontakt.

Arzt- und Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit vorzunehmen. Manchmal lässt sich dies nicht einhalten. Kündigen Sie den anstehenden Arztbesuch bitte vorab beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin an. Lassen Sie außerdem vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die belegt, weshalb ein Besuch während der Schulzeiten notwendig ist. Geben Sie diese Bescheinigung bei der Klassenleitung ab.

Kein schönes Thema, aber treffen kann es jeden, unabhängig von persönlicher Sauberkeit. Sollten Sie lebende Läuse oder Nissen bei Ihrem Kind finden, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf und rufen Sie in der Schule an, um den Läusebefall mitzuteilen. Dazu sind Erziehungsberechtigte verpflichtet.

Das Kind darf erst wieder zur Schule kommen, wenn der Arzt die Behandlung schriftlich bestätigt hat.

Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Schule, indem Sie im Schulbüro anrufen, dessen Telefonnummer Sie auf der Seite Kontakt erfahren. Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Wenn Ihr Kind im Hort ist müssten sie es dort bitte auch selbst abmelden.

Wenn Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien krank wird, reicht ein Anruf und eine schriftliche Entschuldigung bei der Schule nicht aus. Dann ist ein ärztliches Attest, welches die Krankheit bescheinigt, zwingend erforderlich. Anderenfalls könnten die Fehltage als ferienverlängernde Maßnahme angesehen werden.

Eltern müssen der Schule unverzüglich Bescheid geben, wenn ihr Kind erkrankt. Falls bis zum fünften Fehltag kein Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zustande gekommen ist, findet eine Konferenz statt. Die Schule muss dann darüber entscheiden, ob das Jugendamt benachrichtigt wird. Die Schule ist zu dieser Vorgehensweise verpflichtet. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Deshalb bitten wir alle Eltern, die Mitteilungspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Indem Sie frühzeitig Bescheid geben, ersparen Sie beiden Seiten Unannehmlichkeiten und vermeiden Missverständnisse.

holen und Bringen

Vor der Schule in der Richtstraße gibt es Parkmöglichkeiten, bitte beachten Tempo 30.

Das befahren des Schulgrundstückes ist verboten, und nur Autos vorbehalten die eine Sondergenehmigung der Schule haben.

Bitte pünktlich, um 7:20Uhr klingelt es zum hereingehen in die Schule, um 7:30Uhr sollte das Kind spätestens in der Schule sein, um sich noch auf den Unterricht vorzubereiten, um 7:40Uhr beginnt der Unterricht.

Unterrichts- und Pausenzeiten

zur Verpflegung

Der Caterer/ Träger ist der ansässige Hort „Galaxie“.

Dazu müssten Sie sich beim Hort melden, und dort einen Vertrag abschließen.

Ein Mittagessen kostet xx,xx €.

Dazu müssten Sie sich beim Hort „Galaxie“ im Büro melden.

Dies ist ein Beispieltext von mir ;)

Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an: beispiel@beispielemail.fr

Auch in der Ferienzeit ist das Mittag für Ihr Kind gesichert.

Den Speiseplan gibt der Hort an seinen Kunden direkt weiter wenn ein Vertrag besteht.

zu Ganztag und Nachmittagsbetreuung

zu Ferienbetreuung