Das Urheberrecht der Bilder, die auf dieser Internetpräsenz verwendet wurden, liegt bei der Grundschule „Lenné“ in Frankfurt (Oder). Eine Verwendung außerhalb ist nicht gestattet, nur nach schriftlicher Erlaubnis.

Bei der Auswahl der Bilder achten wir auf das Recht am eigenen Bild. Zu Beginn der Schulzeit fragen wir bei allen Eltern ab, ob Fotos ihrer Kinder auf Medien wie unserer Internetpräsenz verwendet werden dürfen. Dennoch kann es passieren, dass auf Bildern Kinder abgebildet sind, für die keine Genehmigung vorliegt. Sollten Sie auf einem der Bilder ein Kind entdecken, das nicht abgebildet sein soll, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden das Foto umgehend entfernen.

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

Wie jede Regel hat auch diese Ausnahmen. Um die Presse- und Kunstfreiheit zu erhalten, gibt es vier Situationen, in denen das Recht am eigenen Bild keine Anwendung findet. Die Ausnahmen sind im § 23 des KunstUrhG festgelegt und betreffen Bilder:

  • aus dem Bereich der Zeitgeschichte,
  • auf denen die Person nur als Beiwerk (z. B. neben einer Landschaft) zu sehen ist,
  • von Versammlungen und Aufzügen, an denen die Person als Teilnehmer in der Masse zu sehen ist,
  • die einem höheren Interesse der Kunst dienen.